< zurück zur News-Übersicht

Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.

Ausgabe: Jänner 2021

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.

Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll lt. einem Ministerratsbeschluss von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.

Anträge auf Investitionsprämie müssen allerdings weiterhin unverändert bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.

Hinweis

Diese Information ist auf dem Stand 26.1.2021. Die Änderung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten. Weitere Informationen finden Sie unter www.aws.at.

Stand: 27. Januar 2021

Bild: OceanProd – stock.adobe.com


Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Abonnieren Sie unseren Newsletter