Auswirkungen der Pandemie auf Liebhaberei
Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen.
Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen.
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.
Neben ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Überlegungen empfiehlt es sich bei der Begründung eines Fruchtgenussrechts, auch etwaige gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Rückwirkend mit 1.1.2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom eingeführt.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das Zahlungsziel für coronabedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden. Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt abrechnet.
Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren steuerlichem Wohlverhalten ab.
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, wurde eine Investitionsprämie konzipiert, welche einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen soll. Die korrekte Abwicklung von erster Maßnahme der Investitionen bis zur Abrechnung ist allerdings komplex und aufgrund von (zum Teil bis dato nur beabsichtigter) Friständerungen unübersichtlich geworden.
Der Lockdown-Umsatzersatz II richtet sich an Unternehmen, die zwar aufgrund der Lockdowns im November und Dezember nicht schließen mussten, aber dennoch indirekt erheblich von den Lockdowns betroffen waren.
Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.